TERMINVEREINBARUNG
+ KOSTENÜBERNAHME
Termine können Sie werktags telefonisch oder per SMS unter 077 – 48 38 444 vereinbaren.
Eine Kostenübernahme durch die Grundversorgung der Krankenkasse ist möglich, wenn eine Anordnung des behandelnden Arztes vorliegt. Ärzte für allgemeine Innere Medizin dürfen eine Anordnung über 15 Stunden Psychotherapie ausstellen.
Hausärzte dürfen eine Anordnung über 10 Stunden Krisenintervention ausstellen.
Ihr Arzt findet hier einen Link zu dem Anordnungsformular:
https://www.psychologie.ch/sites/default/files/2022-06/anordnung_psychologische_psychotherapie_version_1.0_de_0.pdf
Für eine Kostenübernahme durch Ihre Zusatzversicherung können Sie die Versicherung anfragen, welchen Anteil sie an den Therapiekosten übernimmt. Die Höhe des Anteils, den die Zusatzversicherung übernimmt, kann je nach Krankenkasse sehr unterschiedlich ausfallen.
Als Psychotherapeutin verfüge ich über die Anerkennung meiner Ausbildung seitens der Psychologieberufe-Kommission sowie über die kantonale Berufsausübungsbewilligung. Der Kanton Schaffhausen führt mich auf seiner Liste als selbständige Psychotherapeutin. Die OKP-Zulassung des Kantons Schaffhausen ist erteilt. Ich verfüge über den Fachtitel Psychotherapeut vom Berufsverband SBAP.
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